Welche Hilfe steht Ihnen oder Ihren Angehörigen zu? Unser Pflege-Assistent beantwortet jede Frage, gibt eine konkrete Empfehlung und erstellt Ihren fertigen Antrag zum Absenden.
Beispiele bei Pflege zu Hause (je nach Pflegegrad):
Ein erster Überblick – im Assistenten weiter unten erklären wir jede Leistung im Detail und erstellen den passenden Antrag. (Beträge Stand 2026.)
Wenn Angehörige zu Hause pflegen (Pflegegrad 2–5).
Erklären & Antrag erstellen →Für einen ambulanten Pflegedienst.
Erklären & Antrag erstellen →Für Betreuung & Alltagshilfe, alle Pflegegrade.
Erklären & Antrag erstellen →Kostenlose monatliche Verbrauchsbox.
Erklären & Antrag erstellen →Wenn die Pflegeperson ausfällt (ab Pflegegrad 2).
Erklären & Antrag erstellen →Zuschuss für barrierearmen Umbau.
Erklären & Antrag erstellen →Stellen Sie Ihre Frage oder wählen Sie ein Thema. Sie bekommen eine verständliche Erklärung, eine konkrete Empfehlung – und bei Bedarf sofort das passende Antragsschreiben.
Vom Antrag bis zum Bescheid in vier Schritten. Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden – sonst gibt es 70 € pro angefangener Woche Verzug.
Ein formloses Schreiben oder Anruf genügt. Das Datum sichert Ihren Anspruch.
Die Kasse schickt ihr Formular, Sie senden es ausgefüllt zurück.
Der Medizinische Dienst kommt nach Hause und bewertet die Selbstständigkeit.
Sie erhalten den Pflegegrad schriftlich. Widerspruch ist binnen 1 Monat möglich.
Viele Familien verschenken Geld, weil sie ihre Ansprüche nicht voll nutzen. Diese Leistungen lohnen sich besonders – fragen Sie den Assistenten nach Details.
Verschlechtert sich der Zustand, beantragen Sie einen höheren Pflegegrad – mit mehr Leistungen.
Erklären & Antrag erstellen →Pflegen Sie einen Angehörigen, zahlt die Pflegekasse oft Ihre Rentenbeiträge.
Mehr erfahren →Bei Pflegegeld ein Pflichttermin (ab 2026 halbjährlich) – von der Kasse bezahlt.
Mehr erfahren →Kostenlose Schulung für Angehörige, von der Kasse bezahlt – auch online oder zu Hause.
Mehr erfahren →Pflege-Pauschbetrag und außergewöhnliche Belastungen senken Ihre Steuer.
Mehr erfahren →Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung – wichtig, solange es noch geht.
Mehr erfahren →Es gibt keine zentrale E-Mail für alle – zuständig ist immer Ihre eigene Pflegekasse. Diese Stellen helfen Ihnen weiter:
Die Pflegekasse sitzt bei Ihrer Krankenkasse. Dorthin schicken Sie auch den Antrag. Klicken Sie hier, um Telefon, E-Mail und Postadresse Ihrer Kasse zu finden.
🔎 Meine Kasse finden →030 340 60 66 – 02
Kostenlose Auskunft des Bundesgesundheitsministeriums. Mo–Mi 8–16 Uhr, Do 8–18 Uhr, Fr 8–12 Uhr.
💡 Tipp: Eine kostenlose, unabhängige Beratung bietet auch der Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe (Anspruch nach § 7a SGB XI) – einfach „Pflegestützpunkt + Ihre Stadt" suchen oder bei Ihrer Pflegekasse erfragen.
Geprüfte Angebote – manche werden vollständig von der Pflegekasse übernommen.
Handschuhe, Desinfektion, Bettschutz & mehr – bis 42 €/Monat, von der Pflegekasse bezahlt. Box anfordern →
Hilfe auf Knopfdruck, von der Pflegekasse bezuschusst. Anbieter vergleichen →
Transparenz: An Ihrer Seite ist für Sie kostenlos. Schließen Sie über eine Empfehlung ein Angebot ab, erhalten wir eine kleine Vergütung vom Anbieter – für Sie ohne Mehrkosten. So bleibt die Beratung gratis.
Ja. Der Pflege-Check, alle Erklärungen und die fertigen Antragsschreiben sind für Sie vollständig kostenlos und ohne Anmeldung nutzbar. Es gibt keine versteckten Kosten und kein Abo. Finanziert wird das Angebot über Empfehlungs- bzw. Affiliate-Links: Wenn Sie über eine unserer Empfehlungen (z. B. eine Pflegehilfsmittel-Box oder einen Hausnotruf) ein Angebot abschließen, erhalten wir eine kleine Vergütung vom Anbieter – für Sie entstehen dadurch keine Mehrkosten.
Ihre Eingaben im Pflege-Check und im Antrags-Assistenten werden ausschließlich in Ihrem Browser (auf Ihrem eigenen Gerät) verarbeitet. Wir übertragen, speichern und sammeln keine dieser Daten – auch keine Gesundheits-, Namens- oder Adressangaben. Wenn Sie die Seite schließen oder neu laden, sind alle Eingaben weg. Eine Verarbeitung besonderer Datenkategorien (Art. 9 DSGVO) durch uns findet damit nicht statt. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.
Nein. Unser Pflege-Check gibt Ihnen eine grobe Orientierung, welcher Pflegegrad und welche Leistungen in Frage kommen könnten. Die verbindliche Einstufung trifft immer der Medizinische Dienst (bei gesetzlich Versicherten) bzw. Medicproof (bei privat Versicherten) nach einem persönlichen Begutachtungstermin. Unser Ergebnis kann und soll dieses Gutachten nicht vorwegnehmen.
Nein. Wir bieten allgemeine, verständliche Informationen und Hilfe beim Ausfüllen von Anträgen (sogenannte Antragshilfe), jedoch keine Rechtsberatung im Einzelfall. Geht es um rechtliche Fragen – etwa einen begründeten Widerspruch gegen einen Bescheid – wenden Sie sich bitte an eine anerkannte Pflegeberatung, die Verbraucherzentrale, einen Sozialverband (z. B. VdK oder SoVD) oder einen Fachanwalt für Sozialrecht.
1. Stellen Sie einen formlosen Antrag bei Ihrer Pflegekasse (ein kurzes Schreiben oder Anruf genügt – das Datum sichert Ihren Anspruch). Unser Assistent erstellt Ihnen dieses Schreiben fertig. 2. Die Kasse schickt Ihnen ihr Antragsformular, das Sie ausgefüllt zurücksenden. 3. Der Medizinische Dienst meldet sich für einen Begutachtungstermin bei Ihnen zu Hause. 4. Sie erhalten den Bescheid mit dem Pflegegrad. Tipp: Beantragen Sie früh – die Leistungen gelten ab dem Eingangsdatum des Antrags.
Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang entscheiden. Hält sie diese Frist nicht ein, steht Ihnen eine Entschädigung von 70 € pro angefangener Woche Verzögerung zu (außer die Verzögerung liegt nicht im Verantwortungsbereich der Kasse). In dringenden Fällen, z. B. bei Pflege im Krankenhaus oder Hospiz, gelten verkürzte Fristen.
Ein Gutachter kommt zu Ihnen nach Hause (meist 45–60 Minuten) und bewertet, wie selbstständig die Person in sechs Lebensbereichen ist: Mobilität, geistige und kommunikative Fähigkeiten, Verhalten, Selbstversorgung, Umgang mit Krankheit/Therapie sowie Gestaltung des Alltags. Tipp: Führen Sie vorab 1–2 Wochen ein Pflegetagebuch, halten Sie Arztberichte und die Medikamentenliste bereit und lassen Sie eine vertraute Person beim Termin dabei sein. Schildern Sie den Bedarf ehrlich – auch an „schlechten" Tagen.
Pflegegeld und Pflegesachleistungen gibt es erst ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 erhalten Sie kein Pflegegeld, aber dennoch wichtige Leistungen: den Entlastungsbetrag (131 €/Monat), die kostenlose Pflegehilfsmittel-Box (bis 42 €/Monat), einen Zuschuss zum Hausnotruf sowie Zuschüsse für Wohnraumanpassung. Unser Assistent weist Sie automatisch darauf hin, wenn eine Leistung erst ab einem höheren Pflegegrad möglich ist.
Pflegegeld wird ausgezahlt, wenn Angehörige oder Bekannte die Pflege zu Hause übernehmen; es wird an die pflegebedürftige Person überwiesen und kann frei verwendet werden. Pflegesachleistungen sind höher und werden direkt mit einem ambulanten Pflegedienst abgerechnet, der die Versorgung übernimmt. Beides lässt sich als „Kombinationsleistung" anteilig mischen, wenn Angehörige und ein Dienst pflegen.
Ja. Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie Einmalhandschuhe, Desinfektion, Bettschutzeinlagen und Mundschutz werden bis zu 42 € pro Monat von der Pflegekasse bezahlt – bei allen Pflegegraden (1–5), sofern zu Hause gepflegt wird. Viele Anbieter liefern eine fertige Box nach Hause und rechnen direkt mit der Kasse ab; für Sie entstehen keine Kosten. Sie müssen die Box nur einmal beantragen.
Möglicherweise ja. Wenn Sie nicht erwerbsmäßig einen Angehörigen mit mindestens Pflegegrad 2 pflegen – mindestens 10 Stunden pro Woche an mindestens zwei Tagen – und selbst höchstens 30 Stunden pro Woche erwerbstätig sind, zahlt die Pflegekasse Rentenbeiträge für Sie. Den dafür nötigen „Fragebogen zur sozialen Absicherung der Pflegeperson" erhalten Sie bei der Pflegekasse.
Sie können innerhalb von einem Monat nach Erhalt des Bescheids schriftlich Widerspruch einlegen. Lassen Sie sich zunächst das vollständige Gutachten zusenden und prüfen Sie es. Unser Assistent erstellt Ihnen ein fristwahrendes Widerspruchsschreiben. Für die inhaltliche Begründung helfen Pflegeberatung, Verbraucherzentrale oder ein Sozialverband.
Im Kern ja. Privat Krankenversicherte haben eine private Pflegepflichtversicherung mit weitgehend gleichen Leistungsbeträgen wie die gesetzliche Pflegeversicherung. Den Antrag stellen Sie bei Ihrem privaten Versicherer; die Begutachtung übernimmt dort „Medicproof" statt des Medizinischen Dienstes.